Rechtsprechung
BPatG, 28.08.2013 - 9 W (pat) 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 PatG, § 21 Abs 1 Nr 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 2 PatG, § 21 Abs 1 Nr 4 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Regelung einer Windenergieanlage" - zur Auslegung der Lehre der Erfindung nach Patentanspruch 1 unter Heranziehung der Beschreibung und Zeichnungen - Patent wird widerrufen - rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Regelung einer Windenergieanlage" - zur Auslegung der Lehre der Erfindung nach Patentanspruch 1 unter Heranziehung der Beschreibung und Zeichnungen - Patent wird widerrufen
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Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Regelung einer Windenergieanlage" - zur Auslegung der Lehre der Erfindung nach Patentanspruch 1 unter Heranziehung der Beschreibung und Zeichnungen - Patent wird widerrufen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05
Kettenradanordnung
Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 9 W (pat) 12/08
Da die unterschiedlichen Auffassungen der Verfahrensbeteiligten zum Vorliegen der einzelnen Widerrufsgründe auch in einem abweichenden Verständnis des Offenbarungsgehalts der Unterlagen insgesamt begründet sind, und zur Ermittlung der technischen Lehre, die sich aus der Sicht des Fachmanns aus dem Anspruch 1 ergibt, der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, unter Heranziehung der den Patentanspruch erläuternden Beschreibung und Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung), sind folgenden Ausführungen zum Inhalt des Patents veranlasst:. - BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 9 W (pat) 12/08
Diese Gliederung weicht zwar vom Wortlaut des geltenden Anspruchs 1 ab, bildet aber entsprechend dem Ergebnis der Erörterung in der mündlichen Verhandlung mit ausdrücklicher Zustimmung der Verfahrensbeteiligten das gebotene Verständnis des auslegungsbedürftigen Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und Zeichnungen am besten ab, da nur bei Befolgung der so definierten Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Maßnahmen erreicht werden soll (analog der Entscheidung BGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - X ZR 153/05; GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).